EBM-Laborreform - Änderungen zum 1. Juli 2018
Neue Ausnahmekennziffer 32004 zum 1. Juli 2018:
Zum 1. Juli 2018 wurde die neue Ausnahmekennziffer 32004 „Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung“ in den EBM aufgenommen.
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Die Einführung der Ausnahmekennziffer 32004 soll sicherstellen, dass eine sinnvolle mikrobiologische Diagnostik den Wirtschaftlichkeitsbonus einer Praxis nicht einschränkt. Diese EBM-Änderung basiert auf der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie "DART 2020", die eine Reduktion von unnötigen Antibiotika-Verordnungen zugunsten einer gezielten Antibiotika-Therapie beabsichtigt. Eine mikrobiologische Diagnostik vor Beginn der kalkulierten Antibiotika-Therapie ist Voraussetzung für eine rationale Therapie.
Die neue Ausnahmekennziffer 32004 beinhaltet:
- Erregerbestimmung und Resistenztestung zur Durchführung einer gezielten Antibiotika-Therapie
- Untersuchung aller Körpermaterialien zur Sicherstellung einer optimalen Infektionsdiagnostik
- Procalcitonin-Bestimmung
(In den verfügbaren Leitlinien ist die Bestimmung von Procalcitonin bei ambulant erworbener Pneumonie bei Erwachsenen empfohlen. Für andere Indikationen liegen keine Leitlinien-basierten Empfehlungen vor.)
Ziffernkranz der Ausnahmekennziffer 32004:
| Laboruntersuchung | Probenmaterial | Abrechnungsziffer nach EBM |
|---|---|---|
| Procalcitonin | Serum | 32459 |
| Pathogene Keime, Pilze | Abstrich, Biopsat, Blutkultur, Exsudat, Liquor, Urin, Punktat, Stuhl, Sekrete des Respirationstraktes, andere Körpermaterialien | 32151, 32720, 32721, 32722, 32723, 32724, 32725, 32726, 32727, 32750, 32759, 32760, 32761, 32762, 32763, 32772, 32773, 32774, 32775 |
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