Update: Probenabarbeitung und Laboranforderung auf SARS-CoV-2-IgG-AK
Seit zwei Wochen führen wir in unserem Labor die Diagnostik auf IgG-Antikörper (IgG-AK) gegen SARS-CoV-2 durch. Inzwischen hat sich die Verfügbarkeit von Testkits verschiedener Hersteller für Antikörper-Teste gebessert und immer mehr Diagnostika-Unternehmen haben angekündigt, in naher Zukunft Teste für die Bestimmung von SARS-CoV-2-IgG auf den Markt zu bringen.
Probenabarbeitung
Die Diagnostik auf SARS-CoV-2-IgG können wir ab sofort ohne vorherige Anmeldung anbieten. Eine Antikörper-Testung ist insb. indiziert bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen und Risikopatienten mit spezieller Indikation, z.B. Immunsupprimierte
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie in Ihrer Einrichtung ein breites Mitarbeiterscreening mit der Einsendung von mehr als 100 Proben (pro Einrichtung) planen, dann muss dies vorher schriftlich angemeldet werden:
Falls uns Einschränkungen der Lieferkapazitäten der Testhersteller möglicherweise zwingen, unser diagnostisches Vorgehen anzupassen, werden wir Sie entsprechend informieren.
Laboranforderung
Bitte achten Sie auf die korrekte Laboranforderung:
- Bei Kassenpatienten: Vermerken Sie wie gewohnt auf dem Laborüberweisungsschein den Kommentar „Rechnung an Patient“ oder „IGeL“.
- Bei Privatpatienten: Vermerken Sie wie gewohnt auf dem Laborüberweisungsschein den Kommentar „Rechnung an Patient“.
- Betriebsärztlicher Laborauftrag: Vermerken Sie wie gewohnt auf dem Laborüberweisungsschein den Kommentar „Rechnung an Einsender“.
Bewertung
Ein Nachweis von IgG-AK gegen SARS-CoV-2 weist auf eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 hin. Bezüglich einer weitergehenden Interpretation der Ergebnisse, sowie Daten zur Sensitivität und Spezifität der Testverfahren verweisen wir auf unser LaborAktuell >> Serologischer Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2
>> zurück zur Übersicht: Allgemeine Hinweise zur Diagnostik auf SARS-CoV-2