Neue G-BA Richtlinie zur Darmkrebsfrüherkennung
Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut wird spätestens ab 1. April 2017 GKV Leistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegin, lieber Kollege,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im April 2016 eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie1 verabschiedet, die zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten wird. Nach der Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie ist der immunologische Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) dann für das Darmkrebs-Screening zugelassen und löst aufgrund besserer Sensitivität und Spezifität, der Möglichkeit einer Quantifizierung und geringerer Störanfälligkeit den derzeit verwendeten Guajak-basierten Test ab.
Eine Abrechnung des iFOBT zu Lasten der GKV wird jedoch erst ermöglicht, wenn der Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst und eine entsprechende neue Gebührenordnungsposition (GOP) für den iFOBT geschaffen hat. Der quantitative immunologische Test auf okkultes Blut im Stuhl wird eine Leistung des Speziallabors, die im EBM im Kapitel 32.3 verortet werden wird.
Dem Bewertungsausschuss stehen nach Inkrafttreten der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, die zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten wird, sechs Monate zur Bewertung zur Verfügung. Somit besteht ein Leistungsanspruch auf den immunologischen Stuhltest für GKV-Patienten spätestens ab 1. April 2017.
Bis zu der Anpassung des EBM bleibt der bisherige Guajak-basierte Test die Regelleistung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, für die die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Nach der EBM-Anpassung ist die Untersuchung auf okkultes Blut mit einem Guajak-basierten Test keine GKV-Leistung mehr.
Bei Fragen zu dem Test, der derzeitig schon als IGeL angeboten wird, steht Ihnen Frau Dr. med. Sabine Drache (Telefon: 0751 502-269) als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
Bezüglich der weiteren Änderungen werden wir Sie erneut informieren.
Mit kollegialem Gruß,
Ihr MVZ Labor Ravensburg
1 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Bewertung eines iFOBT-basierten Darmkrebsscreenings im Vergleich zu einem gFOBT-basierten Darmkrebsscreening, G-BA Beschluss vom 21. April 2016